Bekanntmachung über die Vergabe von Beihilfen für Bücher und Lernmittel
Aus den Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums können im Haushaltsjahr 2012 einmalige Beihilfen für Bücher und Lernmittel gewährt werden.
16.01.2012
Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe:
Studium von mindestens zwei Semestern an einer bayerischen Universität;
BAföG-Bezug bzw. das elterliche Netto-Einkommen liegt nicht über dem doppelten BAföG-Freibetrag (ggf. zusätzlich des Ehegatteneinkommens);
Kosten für Bücher und Lernmittel von mindestens 100 € bis höchstens 400 €
bisher keine Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium erhalten.
Die Beihilfe kann während des gesamten Studiums nur einmal gewährt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Alle weiteren Infos im Anhang.
Ausschreibg Büchergeld 2012.pdf